Richtlinien Konrad-Zuse-Fellowship

  1. Das Konrad-Zuse-Fellowship wird vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des ZIB an wenige, ausgewählte Wissenschaftler aus den Bereichen Scientific Computing oder Computer Science vergeben, die in Deutschland leben und forschen.

    Gedacht ist dabei

    1. an jüngere Wissenschaftler (ab Promotion), die zwar innovative Ideen haben, denen aber die für die Umsetzung ihrer Ideen notwendige Ausstattung und Infrastruktur an ihrem jeweiligen Arbeitsort nicht zur Verfügung stehen (Junior-Fellowship),
    2. an ältere Wissenschaftler nach Beendigung ihres aktiven Dienstverhältnisses, die weiterhin wissenschaftlich auf hohem Niveau tätig sind und denen ihre bisherige Arbeitsplatzausstattung nicht mehr zur Verfügung steht (Senior-Fellowship).

  2. Das Konrad-Zuse-Fellowship bezieht sich in aller Regel auf ein konkretes Projekt im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Im Rahmen eines solchen Projektes soll dem Fellow Gelegenheit zur Kooperation mit Wissenschaftlern des ZIB sowie zur Nutzung der Ausstattung des ZIB gegeben werden. Das Fellowship endet, wenn das Projekt endet. Nachfolgeprojekte sind ausdrücklich zulässig.

  3. Zur vernünftigen Aufrechterhaltung einer Kooperation zwischen ZIB und Fellow reicht die Kommunikation über Briefe oder e-mail nicht aus. Deswegen lädt das ZIB den Fellow zu wiederholten, in der Regel mehrwöchigen Aufenthalten ein. Die Aufenthaltstermine legen das ZIB und der Fellow nach Maßgabe des wissenschaftlichen Fortgangs der Projektarbeit gemeinsam fest. Am ZIB erhält der Fellow einen ausgewiesenen Arbeitsplatz. Innerhalb der vereinbarten Kooperation sind für den Fellow die am ZIB vorhandene Infrastruktur einschließlich des installierten Hochleistungsrechners sowie Hilfestellung durch die Mitarbeiter des ZIB verfügbar.

  4. Als Gegenleistung erwartet das ZIB von seinem Fellow gemeinsame wissenschaftliche Arbeit sowie Publikation der Resultate zunächst in der Report-Reihe des ZIB. Bei späterer Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften soll eine klare Markierung (etwa im Acknowledgement) darauf hinweisen, dass die Arbeit unter einem Konrad-Zuse-Fellowship geleistet worden ist. Die Resultate der Forschungs- und Entwicklungsarbeit stehen dem ZIB in gleicher Weise wie dem Fellow zur Verfügung. Bei etwaiger wirtschaftlicher Nutzung der gefundenen Resultate wird der Fellow den Mitarbeitern des ZIB gleichgestellt. Urheberrechte sind davon nicht eingeschränkt.

Berlin-Dahlem, den 30. Juni 2005
gez. Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Deuflhard