Vergabe der ZIB Räumlichkeiten 

  1. Grundsätzlich werden die Räume nur an Externe vergeben, wenn das  ZIB an der Veranstaltung oder Konferenz direkt oder indirekt beteiligt ist
  2. Eine regelmäßige Nutzung für Vorlesungen oder externe Konferenzen ist nicht mehr möglich
  3.  Ausnahmen müssen der Geschäftsführung zur Einscheidung vorgelegt werden.
  4. Anmeldungen werden maximal ein Jahr im Voraus angenommen.
  5. Räume werden grundsätzlich nur nach Unterschrift des neu erstellten Formblatts vergeben. Die Vergabe beschränkt sich auf die dort angegebene Raumnutzung. 
  6. Die Medientechnik kann nur nach erfolgter Einweisung durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des ZIB genutzt werden.
  7. Die Einsicht in den Raumvergabeplan im Web wird auf ZIB Mitarbeiter beschränkt.