Vergabe der ZIB Räumlichkeiten
- Grundsätzlich werden die Räume nur an Externe vergeben, wenn das ZIB an der Veranstaltung oder Konferenz direkt oder indirekt beteiligt ist
- Eine regelmäßige Nutzung für Vorlesungen oder externe Konferenzen ist nicht mehr möglich
- Ausnahmen müssen der Geschäftsführung zur Einscheidung vorgelegt werden.
- Anmeldungen werden maximal ein Jahr im Voraus angenommen.
- Räume werden grundsätzlich nur nach Unterschrift des neu erstellten Formblatts vergeben. Die Vergabe beschränkt sich auf die dort angegebene Raumnutzung.
- Die Medientechnik kann nur nach erfolgter Einweisung durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des ZIB genutzt werden.
- Die Einsicht in den Raumvergabeplan im Web wird auf ZIB Mitarbeiter beschränkt.