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Praktikumsrichtlinien - mathematische Studiengänge

vom 8. Dezember 2014 + inoffizielle Ergänzungen

Länge des Praktikums

Für ein Praktikum in einem Umfang von mindestens 140 Arbeitsstunden (entspricht vier Wochen Vollzeit), werden 6 ECTS anerkannt (140 Arbeitsstunden + 40 h Bewerbung und Bericht) Für ein Praktikum von zwei Wochen bzw. einem Umfang von 70 Arbeitsstunden, werden 3 ECTS anerkannt (70 Arbeitsstunden + 20 h Bewerbung und Bericht). Ein Umfang von mehr als vier Wochen ist auch möglich, jedoch ist eine Anerkennung von mehr als 6 ECTS nicht möglich. Bei einem Arbeitsumfang, der sich nicht direkt einordnen lässt, entscheidet der Prüfungsobmann / die Prüfungsobfrau über den Umfang der Anerkennung.

Anerkennung

Das Praktikum kann in einem Betrieb absolviert werden, der prinzipiell ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber für Absolvierende mathematischer Studiengänge sein kann. Ein Teil der Praktikumstätigkeit sollte einen erkennbaren Bezug zum späteren Tätigkeitsbereich einer Mathematikerin / eines Mathematikers aufweisen. Die Beschäftigung an der Universität kann unter Beachtung der obigen Bedingungen als Praktikum angerechnet werden, ausgenommen sind hierbei Tätigkeiten mit Lehraufgaben, insbesondere Tutorentätigkeit. Im Zweifel ist eine Zustimmung des Prüfungsobmanns / der Prüfungsobfrau einzuholen.

Praktikumsbericht

Es muss selbständig ein Praktikumsbericht verfasst werden. Der Umfang soll sich an 5-7 Din-A4-Seiten (bei einem Praktikum von 70 h an 3-5 Seiten) exklusive Schemata, Zeichnungen, Bilder oder ähnlichem bei einer Schriftgröße von 12pt und 1,5 Zeilenabstand (vgl. DIN 1421 und 1422) orientieren. Während des Praktikums angefertigte Arbeiten gehören nicht zum regulären Umfang des Praktikumsberichts, können aber im Anhang aufgeführt werden. Der Praktikumsbericht muss zusammen mit dem Praktikumsnachweis beim Prüfungsobmann / der Prüfungsobfrau vorgelegt werden.

Berichtsdeckblatt

Das Deckblatt des Praktikumsberichts sollte enthalten:

Der Praktikumsbericht soll Auskunft geben über:

Die abschließende Bewertung des Praktikums basiert auf dem Praktikumsbericht. Der Bericht muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

Praktikumsnachweis

Der Praktikumsnachweis ist vom Praktikumsbetrieb anzufertigen und enthält folgende Angaben: 


Auslandspraktikum

Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden, solange die Praktikumsrichtlinien eingehalten werden. Insbesondere müssen Praktikumsbericht und Praktikumsnachweis in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Geltungsbereich

Die hier vorliegenden Praktikumsrichtlinien gelten für folgende Studiengänge: Bachelor: Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik; Master: Mathematik, Technomathematik, Wirtschaftsmathematik, Scientific Computing.


Contact: Thorsten Koch
© 2016 by Thorsten Koch, Imprint, Last Update 21. May 2016