Am 15. Mai 2024, begann die Ausschreibung des „Förderprogramms zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin“ der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für das Jahr 2025. Die Ausschreibungsfrist für den Online-Antrag des Förderprogramms 2025 endet am 15. Juli 2024, 13 Uhr. 
 

Die Förderung steht wie immer unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Gegenstand der Förderung ist die spartenübergreifende Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern, die repräsentativ für Berlin bzw. für die jeweiligen Kultureinrichtungen sind. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Digitalisate und Daten von Kulturerbeeinrichtungen mit Sitz in Berlin online, unter anderem über das Portal der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), sichtbar und verfügbar zu machen und für die langfristige Nachnutzbarkeit der Daten sowie die Vermittlung der digitalen Inhalte zu sorgen.
Im Förderprogramm 2025 wurde kein thematischer Schwerpunkt gesetzt. Falls Sie darüber nachdenken, sich mit einem Digitalisierungsprojekt zu Objekten aus kolonialen Kontexten zu bewerben, ist das ausdrücklich möglich. Ebenso freuen wir uns über Kooperationsprojekte, die Objekte verschiedener Einrichtungen gemeinsam sichtbar und nachnutzbar machen. Berücksichtigen Sie bitte auch das Thema „Vermittlung“ in Ihren Projekten. Für die Digitalisierung notwendige konservatorische Maßnahmen können mitbeantragt werden. Die Kosten für die Langzeitarchivierung der Projektdaten beim Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung (digiS) am Zuse-Institut Berlin (ZIB) sind in der Förderung enthalten. Die Aufbereitung der Daten ist zentraler Punkt der Förderung und der Projekte. Zu rechtlichen Fragen bieten wir eine Erstberatung in Kooperation mit iRights Law an. 
Zur Vorbereitung des Projektantrages informieren Sie sich bitte anhand der aktuellen Förderrichtlinie für das Jahr 2025 über die Förderkriterien. Bitte schauen Sie auch in unsere für Sie erstellten Begleitdokumente und weiterführende Informationen:
 

Erstmalig setzen wir in diesem Jahr das elektronische Antragstellungsverfahren „eGoKüf“ ein (eGovernment Künstler:innenförderung). Machen Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabe des Antrags mit dem neuen Antragsformular vertraut. Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal des Landes Berlin. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung!

Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und wichtigen Terminen sowie die für das Förderprogramm 2025 aktuelle Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes finden Sie hier sowie auf der Webseite der Senatsverwaltung.
 

Wir beraten Sie gern im Vorfeld der Antragstellung bei der Entwicklung von Projektideen und bei der Vorbereitung des Projektantrages.

Melden Sie sich dazu per Mail bei uns: @email