Vorwort

Die Verwendungsrichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehen ab dem 01.01.2023 für den Erhalt der DFG-Programmpauschale (DFG-PP) vor, dass sich die geförderten Einrichtungen Leitlinien zur Verwendung der DFG-PP geben.

Anlass der Änderung der Verwendungsrichtlinie ist die Vorgabe des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA-BT) an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die DFG in der Folge der Prüfung der DFG-PP durch den Bundesrechnungshof. Der Beschluss des RPA-BT sieht insbesondere vor, dass die indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben, die im Zusammenhang mit der DFG-Förderung entstehen, präziser bestimmt und die diese anteilig ausgleichenden Mittel aus der DFG-PP transparent und prüfbar durch die geförderten Einrichtungen verwendet werden. Daher hat der Präsident am 16.12.2022 folgende Entscheidung getroffen:

Präambel

Das Zuse-Institut Berlin (ZIB) ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Gemäß §2 des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik (ZlnfG) ist der Zweck des ZIB die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Wissenschaftlichen Rechnens und des Hochleistungsrechnens einschließlich der dazugehörigen Entwicklungs- und Dienstleistungsaufgaben. Die Aufgaben des ZIB liegen in der Entwicklung von Modellen und Algorithmen, um Fragenstellungen aus den Natur-, Ingenieurs- und Lebenswissenschaften, der Medizin sowie den Sozial- und Geisteswissenschaften beantworten zu können. Das ZIB arbeitet hierbei mit den Hochschulen des Landes Berlin eng zusammen. Das ZIB erhält zur Erfüllung seiner Aufgaben einen Zuschuss zum Grundhaushalt, dessen Höhe im Haushaltsplan des Landes Berlin jeweils festgesetzt wird.

Die Durchführung von Drittmittelprojekten stellt einen wesentlichen Anteil der Forschungsaktivitäten des Institutes dar und trägt zur Reputation und Attraktivität des ZIB für Wissenschaftler und studierende Hilfskräfte bei. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch verschiedene Mittelgeber und Kooperationspartner. Im Rahmen der Finanzierung insbesondere bei DFG-geförderten Projekten werden nur die Ausgaben für das It. Bewilligungsbescheid genehmigte Projektpersonal sowie die während der Projektlaufzeit entstandenen und belegbaren direkten Sach- und Investitionsausgaben (wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterialien, Reisen, Veranstaltungen) abgedeckt.

Die indirekten Projektausgaben, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ebenfalls durch diese Projekte verursacht werden, werden grundsätzlich aus dem Grundhaushalt des ZIB finanziert.
Im Wesentlichen handelt es sich um Ausgaben für Personal, welches zum einen die wissenschaftliche Forschung in den Forschungsabteilungen des Hauses und zum anderen in den forschungsunterstützenden Einheiten sowie in der Administration die geförderten Projekte unterstützt. Darüber hinaus fallen

weitere Sachausgaben wie z.B. die Sachmittelausstattungen für das Projektpersonal, Energie und Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Instandhaltung etc. an. Die DFG-Programmpauschale dient der anteiligen Kompensation dieser indirekten Projektausgaben, die aus Mitteln des Grundhaushaltes des ZIB finanziert werden. Mit den nachfolgenden Bestimmungen soll die Verwendung der DFG-Programmpauschale, die mit der DFG-Projektförderungen eingeworben wurde, zur Entlastung der aus dem Grundhaushalt finanzierten, indirekten Projektausgaben geregelt werden. Mit Wirkung zum 01.01.2023 soll

folgende Regelung für die Verwendung der DFG-Programmpauschale am ZIB gelten:

Regelung zur Verbuchung der Programmpauschale und der damit verbundenen indirekten Projektausgaben

  • Das Zuse-Institut Berlin wird nach kaufmännischen Grundsätzen geführt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wird ein Jahresabschluss erstellt. Dabei werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung) alle Erträge und Aufwendungen, deren Leistungsbezug das Geschäftsjahr ist, dargestellt. Die Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin findet Anwendung.
  • Die Erträge aus der Programmpauschale werden unter den Erträgen aus Zuwendungen öffentlichrechtlicher Mittelgeber gebucht und im Jahresabschluss so auch ausgewiesen. Damit erfolgt einerseits die Vereinnahmung im Haushalt des ZIB und zum anderen bleibt die Transparenz der Finanzierung ersichtlich.
  • Die Programmpauschale wird im prozentualen Verhältnis zusammen mit den Mitteln für die Projektbewilligung bei der DFG oder beim Projektpartner (z. B. Geschäftsstelle des Sfb) für den entsprechenden Zeitraum abgerufen.
  • Die Programmpauschale wird auf separaten Kostenstellen/Kostenträgern verbucht, um eine eindeutige Verbindung zur Sachbeihilfe, eine konkrete Zuordnung der indirekten Kosten und die Nachweisbarkeit sicherzustellen.
  • Eine Splittung der Programmpauschale vorab nach verbrauchenden Einheiten wie an den Universitäten üblich, findet auf Grund der schlanken Organisationsstruktur (siehe Anlage) des Institutes nicht statt. Die Zuordnung zu den Forschungsabteilungen wird über die Kostenstelle gesteuert.
  • Die Übertragung von Programmpauschalen ins nächste Geschäftsjahr ist nicht vorgesehen. Über begründete Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Präsident des ZIB. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel bis 28.02. des nächsten Geschäftsjahres im Sinne der Haushaltswirtschaft verbraucht sind.
  • Die indirekten Projektausgaben werden auf den Sachkonten und den entsprechenden Kostenträgern analog zur Programmpauschale gebucht.
    Eine Übersicht der möglichen indirekten Projektausgaben und deren Sachkonten befindet sich in der Anlage.
  • Die Ausgaben müssen im Zusammenhang mit der allgemeinen Forschungstätigkeit und damit mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe des ZIB entstanden sein und dürfen nicht zur Verstärkung der Sachbeihilfe eingesetzt werden.

Die Einhaltung der vorstehenden Regelungen ist im Rahmen der Prüfung des Ausweises von Zuwendungen durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu begutachten.

Die aus der Verbuchung dem Grundhaushalt zugeführten Mittel der DFG-Programmpauschale unterliegen der am ZIB grundsätzlich geltenden Regelung zur Verwendung der Programmpauschale (siehe Anlage).

Anlagen:

Anlage 1 ZIB-Gesetz (ZlnfG)
Anlage 2 Organigramm
Anlage 3 Regelung zur Verwendung der Programmpauschale der DFG ab 01.01.2023 Anlage 4 Übersicht Ausgaben / Sachkonto / Organisationseinheit
Anlage 5 Auszüge aus der Verwendungsrichtlinie 2.00 der DFG- Neuregelung ab 01.01.2023

Berlin, den 21.12.2022

Prof. Dr. Christof Schütte Präsident Zuse-Institut Berlin