Seit dem 1. Oktober 2011 ist das Konzept zur Bekämpfung der Korruption im Land Berlin um einen Vertrauensanwalt erweitert worden. Die Senatsverwaltung für Justiz verfolgt mit der Beauftragung eines Vertrauensanwaltes das Ziel, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, anonym Hinweise auf vermutetes Fehlverhalten von Bediensteten innerhalb der Hauptverwaltung des Landes Berlin und solchen Bereichen, für die das Land Verantwortung trägt, zu geben, wenn die Verfolgung dieser Hinweise der Korruptionsbekämpfung und -prävention zugerechnet werden kann.
Nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens hat das Land Berlin zur Korruptionsbekämpfung einen Vertrauensanwalt beauftragt.
Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, können sich an diesen Vertrauensanwalt der Berliner Senatsverwaltung wenden, der berechtigt und verpflichtet ist, über die Identität der Hinweisgeber Stillschweigen zu bewahren, wenn diese nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.
Das “Anonyme Hinweisgebersystem” finden Sie unter folgenden website: www.lka-berlin-hinweisgebersystem.de
Die Geschäftsführung ZIB ist verpflichtet, auf die Möglichkeit hinzuweisen, den Vertrauensanwalt bei einem hinreichenden Verdacht einzuschalten.